Diakonie

 


Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Bonn
Erklärung zu Hartz IV und den Folgen (Stand 1. April 2004)

1. Durch die Beschlüsse auf Bundesebene zum SGB II und SGB XII werden Bonner Bürger in drei Bereichen belastet:

2. Das Arbeitslosengeld II ist für viele Betroffene geringer als die bisherige Arbeitslosenhilfe.Während früher die Arbeitslosenhilfe abhängig vom letzten Einkommen (57 %) gezahlt wurde, wird zukünftig das ALG II pauschaliert 345 € betragen und liegt damit nur 50 € über dem Regelsatz für Sozialhilfe. Der Zuschlag bei ehemaligen Bezug von Arbeitslosengeld ist auf zwei Jahre begrenzt und nach dem ersten Jahr halbiert.

3. Die Kreise und kreisfreien Städte müssen künftig die Kosten der Wohnung für alle ALG II Bezieher finanzieren. Für alle ALG II-Bezieher entfällt künftig das bisher vom Land finanzierte Wohngeld. Die Stadt zahlt also an zwei Stellen mehr: Zum einen die Unterkunftskosten für Arbeitslose, mit deren Finanzierung die Kommunen bisher nichts zu tun hatten. Und zum zweiten ersetzt sie das bisherige Wohngeld, das auch die SozialhilfeempfängerInnen bekommen haben. Das wird für die Stadt Bonn voraussichtlich mehrere Millionen Euro teurer als die bisherige Sozialhilfe.

Das muss zurückgenommen werden. Die Kommunalen Finanzen müssen entlastet und nicht belastet werden.

4. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für die Bezieher von ALG II beinhaltet auch die Zuständigkeit für soziale Dienstleistungen.

Die Bundesagentur ist dafür bekannt, dass sie Dienstleistungen mit großflächigen Ausschreibungen einkauft, und zwar für die Laufzeit von einem Jahr. Das gefährdet soziale Einrichtungen in Bonn in ihrer Existenz. Damit geht für die betroffenen Menschen ein Netz qualifizierter Hilfen verloren. Bisher wird die Grundstruktur des sozialen Netzes in Bonn durch Zuschüsse der Stadt gesichert. Wenn künftig nur noch über Einzelfallabrechnung finanziert werden kann, sind viele Einrichtungen auch dadurch gefährdet.

5. Die Stadt hat die Möglichkeit, zu entscheiden, dass sie künftig für die ALG II Bezieher zuständig sein will.

Dann würde sie nicht nur das ALG II auszahlen, sondern wäre auch zuständig für alle sonstigen Hilfen im Rahmen des SGB II.

Diese Option würde ermöglichen, die Kompetenz der Sozialverwaltung im Umgang mit der bisherigen Klientel des Sozialamtes weiter zu nutzen und die bewährte Zusammenarbeit zwischen Stadt und freien Trägern fortzusetzen zum Wohle der Menschen.

6. Für die Option spricht:

7. Die Kommunalpolitik muss eine Grundsatzentscheidung treffen, das soziale Netz der Stadt zu sichern, unabhängig von gesetzlichen Entscheidungen auf Bundesebene.

8. Um die in den so genannten Hartz-Reformen steckenden Möglichkeiten der besseren Vermittlung Arbeitloser am Arbeitsmarkt zu nutzen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Agentur für Arbeit erforderlich.

Die Bonner Wohlfahrtsverbände sind bereit, daran konstruktiv mit zu wirken und ihre Einrichtungen, ihre Kompetenz und ihre Erfahrungen in diesen Prozess einzubringen.

Im Falle der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach SGB II wird die Frage der Geschäftsführung dieser Arbeitsgemeinschaft entscheidend für die kommunalen Einflussmöglichkeiten sein.

9. Einige grundlegende Verbesserungen bzw. Ergänzungen der Gesetze auf Bundesebene sind aus unserer Sicht unbedingt erforderlich:

Bei allen Regelungen muss sichergestellt werden, dass die Kommune nicht schlechter gestellt wird als die Bundesagentur für Arbeit.

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