Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Bonn
Erklärung zu Hartz IV und den Folgen (Stand 1. April 2004)
1. Durch die Beschlüsse auf Bundesebene zum SGB II und SGB XII werden Bonner Bürger in drei Bereichen belastet:
- Die materielle Versorgung der bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe wird verschlechtert.
- Das soziale Netz in der Stadt Bonn wird gefährdet.
- Die Stadt wird mit zusätzlichen Kosten in Millionenhöhe belastet.
2. Das Arbeitslosengeld II ist für viele Betroffene geringer als die bisherige Arbeitslosenhilfe.Während früher die Arbeitslosenhilfe abhängig vom letzten Einkommen (57 %) gezahlt wurde, wird zukünftig das ALG II pauschaliert 345 € betragen und liegt damit nur 50 € über dem Regelsatz für Sozialhilfe. Der Zuschlag bei ehemaligen Bezug von Arbeitslosengeld ist auf zwei Jahre begrenzt und nach dem ersten Jahr halbiert.
3. Die Kreise und kreisfreien Städte müssen künftig die Kosten der Wohnung für alle ALG II Bezieher finanzieren. Für alle ALG II-Bezieher entfällt künftig das bisher vom Land finanzierte Wohngeld. Die Stadt zahlt also an zwei Stellen mehr: Zum einen die Unterkunftskosten für Arbeitslose, mit deren Finanzierung die Kommunen bisher nichts zu tun hatten. Und zum zweiten ersetzt sie das bisherige Wohngeld, das auch die SozialhilfeempfängerInnen bekommen haben. Das wird für die Stadt Bonn voraussichtlich mehrere Millionen Euro teurer als die bisherige Sozialhilfe.
Das muss zurückgenommen werden. Die Kommunalen Finanzen müssen entlastet und nicht belastet werden.
4. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für die Bezieher von ALG II beinhaltet auch die Zuständigkeit für soziale Dienstleistungen.
Die Bundesagentur ist dafür bekannt, dass sie Dienstleistungen mit großflächigen Ausschreibungen einkauft, und zwar für die Laufzeit von einem Jahr. Das gefährdet soziale Einrichtungen in Bonn in ihrer Existenz. Damit geht für die betroffenen Menschen ein Netz qualifizierter Hilfen verloren. Bisher wird die Grundstruktur des sozialen Netzes in Bonn durch Zuschüsse der Stadt gesichert. Wenn künftig nur noch über Einzelfallabrechnung finanziert werden kann, sind viele Einrichtungen auch dadurch gefährdet.
5. Die Stadt hat die Möglichkeit, zu entscheiden, dass sie künftig für die ALG II Bezieher zuständig sein will.
Dann würde sie nicht nur das ALG II auszahlen, sondern wäre auch zuständig für alle sonstigen Hilfen im Rahmen des SGB II.
Diese Option würde ermöglichen, die Kompetenz der Sozialverwaltung im Umgang mit der bisherigen Klientel des Sozialamtes weiter zu nutzen und die bewährte Zusammenarbeit zwischen Stadt und freien Trägern fortzusetzen zum Wohle der Menschen.
6. Für die Option spricht:
- Das Amt für Soziales und Wohnen (ASW) hat umfangreiche Erfahrungen mit Sozialhilfeempfängern und allen Problemlagen dieser Menschen. Es ist zuständig für die Arbeit mit Menschen mit Suchtproblemen, mit Überschuldeten, Obdachlosen, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Diese Erfahrungen müssen weiterhin genutzt werden.
- Das ASW hat in den letzten Jahren mit gutem Erfolg auch Menschen in Arbeit vermittelt, die aufgrund persönlicher Vermittlungshemmnisse besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden. (Hilfe zur Arbeit)
- Dabei hat sich eine gute Zusammenarbeit zwischen dem ASW und den Wohlfahrtsverbänden entwickelt. Gemeinsam haben wir in Bonn ein soziales Netz geknüpft, in dem qualifizierte und gut aufeinander abgestimmte Hilfeleistungen angeboten werden. Dieses Netz muss im Interesse der Bonner Bürger aufrechterhalten werden.
- Wir müssen davon ausgehen, dass in der gegenwärtigen Situation am Arbeitsmarkt auch weiterhin der größte Teil der Arbeitslosen keinen Arbeitsplatz finden wird. Auch für diese Menschen müssen Perspektiven entwickelt werden. Auch sie benötigen den Zugang zu einer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dafür muss das integrierte Hilfesystem der Stadt Bonn erhalten und weiterentwickelt werden.
- Die Alternative dazu ist eine weitere Verschlechterung der sozialen Situation für viele Bonner Bürgerinnen und Bürger, die mittelfristig zu erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Hand führen würde.
- Wir können noch nicht absehen, wie sichergestellt werden könnte, dass die Leistungen aus einer Hand gewährt würden, wenn die Agentur für Arbeit zuständig wäre. Möglicherweise würde die Agentur für Arbeit für ALG II und die Stadt für Unterbringungskosten zuständig. Das wäre doppelte Verwaltungsarbeit. Das Ziel für die Betroffenen, die Leistungen aus einer Hand zu erhalten, wäre verfehlt.
- Das SGB II bietet wie auch das bisherige BSHG die Möglichkeit, soziale Dienstleistungen auf gesetzlicher Grundlage zu finanzieren. Dazu wäre es aber erforderlich, diese Dienstleistungen nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt zu sehen, sondern den individuellen Bedarfen der Menschen gerecht zu werden. Dafür bietet die Zuständigkeit der Stadt Bonn erheblich bessere Voraussetzungen als eine Zuständigkeit der Agentur für Arbeit.
- Wichtige Bereiche der Sozialpolitik würden bei Ausübung der Option unter kommunaler politischer Kontrolle bleiben, und nicht unter Kontrolle einer Bundesbehörde.
- Für die Wohlfahrtsverbände und alle freien Träger beinhaltet die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt eine Planungssicherheit, die es ermöglicht, qualifiziertes Personal zu beschäftigen und zugleich eigene Ressourcen (z.B. ehrenamtliche MitarbeiterInnen) zu mobilisieren. Die bei der Bundesagentur übliche Ausschreibung von Dienstleistungen für ein Jahr wird die Strukturen zerschlagen.
- Die Finanzierung ausschließlich auf Basis des abrechenbaren Einzelfalls, wie sie das SGB II vorsieht, gefährdet die Grundstruktur des sozialen Netzes.
- Bisher ist der soziale Frieden in unserer Stadt gesichert. Wir sehen ihn in Zukunft gefährdet, wenn die Stadt nicht die formale Möglichkeit (Zuständigkeit für ALG II-Bezieher) und die finanzielle Ausstattung dafür erhält.
7. Die Kommunalpolitik muss eine Grundsatzentscheidung treffen, das soziale Netz der Stadt zu sichern, unabhängig von gesetzlichen Entscheidungen auf Bundesebene.
8. Um die in den so genannten Hartz-Reformen steckenden Möglichkeiten der besseren Vermittlung Arbeitloser am Arbeitsmarkt zu nutzen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Agentur für Arbeit erforderlich.
Die Bonner Wohlfahrtsverbände sind bereit, daran konstruktiv mit zu wirken und ihre Einrichtungen, ihre Kompetenz und ihre Erfahrungen in diesen Prozess einzubringen.
Im Falle der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach SGB II wird die Frage der Geschäftsführung dieser Arbeitsgemeinschaft entscheidend für die kommunalen Einflussmöglichkeiten sein.
9. Einige grundlegende Verbesserungen bzw. Ergänzungen der Gesetze auf Bundesebene sind aus unserer Sicht unbedingt erforderlich:
- Die Finanzierung muss so gestaltet werden, dass die Kommunen entlastet werden und finanziellen Spielraum für ihren Beitrag zur Umsetzung der Reformen erhalten. Dafür sind erhebliche Nachbesserungen notwendig. Geschieht dies nicht, werden die Reformen zum finanziellen Fiasko für die Stadt und zum sozialen Fiasko für die Bürger.
Bei allen Regelungen muss sichergestellt werden, dass die Kommune nicht schlechter gestellt wird als die Bundesagentur für Arbeit.
- Die größtmögliche Selbstständigkeit der Kommunen muss gewährleistet werden.
- Das Abrutschen Arbeitsloser in das ALG II schon nach einem Jahr ist unzumutbar. Wir fordern die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I auf zwei Jahre. Das ALG II muss so gestaltet werden, dass das bisherige Existenzminimum gesichert bleibt.
- Die gesetzlichen Grundlagen müssen so geändert werden, dass der soziale Hilfebedarf und die Finanzierung des sozialen Netzes vor Ort einen deutlich höheren Stellenwert bekommen.