Kindergarten- und Schul-Begleitung »Anfahrt
Angebot:
Eine besondere Form der kontinuierlichen Begleitung stellen die Kindergarten-
und Schul-Begleitungen dar. Manche Kinder brauchen eine 1:1-Betreuung, damit
ihre Teilnahme am Schulunterricht bzw. in einem integrativen oder heilpädagogischen
Kindergarten möglich ist.
Verfahren:
Die Schule informiert die Eltern über erhöhten Betreuungsbedarf, die Eltern stellen einen Antrag auf Schul-Begleitung beim Sozialamt (eine Stellungnahme der Lehrkraft liegt bei). Parallel dazu erfragt die Schule (selten auch die Eltern selbst) die Möglichkeiten einer Schul-Begleitung im Familienunterstützenden Dienst FUD. Die Personal- und Einsatzplanung durch die Einsatzleitung FUD beginnt. Eine mögliche Betreuungskraft (in der Regel ein Zivildienstleistender oder ein/e Diakonische HelferIn, in Ausnahmefällen auch eine Praktikantin oder Honorarkraft) hospitiert in der Schule. Im günstigen Fall kann die Schul-Begleitung wie geplant übernommen werden.
Dauerhafte Auswertungs- und Schulungsmöglichkeit besteht neben dem Kontakt zur Lehrkraft für die Begleitperson in den wöchentlichen Dienstbesprechungen mit der Einsatzleitung FUD. Nach sechs Wochen Schul-Begleitung findet eine erste Auswertung zwischen Einsatzleitung FUD und Schule statt.
Ähnliches gilt für die Kindergarten-Begleitungen.