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Heil-/Sozialpädagogische Familienhilfe (HSPFH)
Angebot:
In Familien mit Angehörigen mit Behinderung können verschiedene Probleme gleichzeitig auftreten; beispielsweise Erziehungsprobleme, wirtschaftliche Probleme, Auffälligkeiten der Geschwisterkinder, Schul- und Partnerschaftsprobleme, Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Anträgen.
Für diese Familien steht das Angebot intensiver und fachlicher Begleitung nicht nur für den/die Angehörige/n mit Behinderung sondern für das ganze 'System Familie' zur Verfügung.
Verfahren:
In der Regel ist es die Einsatzleitung des FUD, die in begleiteten Familien einen besonderen, qualifizierten Unterstützungsbedarf feststellt. Im Gespräch mit der Familie wird die Möglichkeit, Heil-/Sozialpädagogische Familienhilfe zu beantragen, erörtert. In den meisten Fällen beantragt die Familie mithilfe bzw. in Begleitung durch die Einsatzleitung des FUD beim Jugendamt heilpädagogische Familienhilfe. Diese fachliche Unterstützung kann von einer der beiden im Diakonischen Werk angestellten Pädagoginnen übernommen werden. Sie helfen bei der Alltagsbewältigung, unterstützen bei den Erziehungsaufgaben und begleiten zur selbständigen Lebensführung und Erschließung eigener Ressourcen.